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   VerfGH Berlin, 21.06.2023 - VerfGH 56 A/23   

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https://dejure.org/2023,15123
VerfGH Berlin, 21.06.2023 - VerfGH 56 A/23 (https://dejure.org/2023,15123)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 21.06.2023 - VerfGH 56 A/23 (https://dejure.org/2023,15123)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 21. Juni 2023 - VerfGH 56 A/23 (https://dejure.org/2023,15123)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 7 GlSpielWStVtrAG BE, § 9 GlSpielWStVtrAG BE
    Mangels Rechtswegerschöpfung erfolgloser Eilantrag betr Untersagung des Betriebs einer Wettvermittlungsstelle

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VerfGH Berlin, 23.02.2022 - VerfGH 149/20

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde (§ 49 Abs 2 S 1

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.06.2023 - VerfGH 56 A/23
    Rügt ein Beschwerdeführer die Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör durch das Fachgericht, so ist der Rechtsweg nur erschöpft, wenn er diesen Verstoß gegenüber dem Instanzgericht im Wege der Anhörungsrüge, die gegen alle unanfechtbaren Endentscheidungen gegeben ist, geltend gemacht hat (Beschluss vom 23. Februar 2022 - VerfGH 149/20 - Rn. 9; st. Rspr.).

    Es ist auch nicht ersichtlich, dass der Antragstellerin die Erhebung der Anhörungsrüge ausnahmsweise unzumutbar war, etwa weil diese von vornherein aussichtslos war (vgl. Beschlüsse vom 23. Februar 2022 - VerfGH 149/20 - Rn. 10 und vom 14. Januar 2010 - VerfGH 47/08, 47 A/08 - Rn. 22 m. w. N.).

    Der Umstand, dass die Antragstellerin keine Anhörungsrüge erhoben hat, hat zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf die behauptete Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, sondern auch hinsichtlich der weiteren, denselben Streitgegenstand betreffenden Rügen unzulässig ist (vgl. Beschluss vom 23. Februar 2022 - VerfGH 149/20 - Rn. 10; st. Rspr.; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 -, juris Rn. 22).

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.06.2023 - VerfGH 56 A/23
    Aus Gründen der Subsidiarität müssen Beschwerdeführer, auch wenn oder soweit sie sich nicht ausdrücklich auf eine Verletzung des Art. 15 Abs. 1 VvB berufen, zur Vermeidung der Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde eine Anhörungsrüge oder den sonst gegen eine Verletzung des rechtlichen Gehörs gegebenen Rechtsbehelf ergreifen, falls den Umständen nach ein solcher Verstoß durch die Fachgerichte nahe liegt und zu erwarten wäre, dass vernünftige Verfahrensbeteiligte mit Rücksicht auf die geltend gemachte Beschwer bereits im fachgerichtlichen Verfahren einen entsprechenden Rechtsbehelf ergreifen würden (Beschluss vom 20. Juni 2014 - VerfGH 175/13, 175 A/13 - Rn. 24; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 -, juris Rn. 27 f.).

    Der Umstand, dass die Antragstellerin keine Anhörungsrüge erhoben hat, hat zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf die behauptete Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, sondern auch hinsichtlich der weiteren, denselben Streitgegenstand betreffenden Rügen unzulässig ist (vgl. Beschluss vom 23. Februar 2022 - VerfGH 149/20 - Rn. 10; st. Rspr.; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 -, juris Rn. 22).

  • VGH Bayern, 21.03.2023 - 23 CS 22.2677

    Glücksspielrecht - Vermittlung von Sportwetten für einen im EU-Ausland ansässigen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.06.2023 - VerfGH 56 A/23
    So trägt sie u. a. vor, das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg habe sich nicht ausreichend mit den umfangreichen Ausführungen des von ihr in dem fachgerichtlichen Verfahren vorgelegten Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 21. März 2023 - Az. 23 CS 22.2677 - auseinandergesetzt, der Argumentation des Oberverwaltungsgericht lasse sich nicht entnehmen, warum keine Ausnahmeregelung von der 200-m-Abstandsregelung zu schaffen gewesen sei, das Oberverwaltungsgericht habe sich "in keiner Weise" mit den vergleichbaren Lottoannahmestellen auseinandergesetzt, ebenso wenig wie mit der Frage, welchen Sinn und Zweck ein stationäres Abstandsgebot angesichts des Online-Glücksspiels habe, sowie "mit weiteren vorgebrachten Argumenten" der Antragstellerin, etwa der fehlenden Erforderlichkeit der Verfügung wegen einer nahezu gleichlautenden Verfügung gegenüber dem Wettveranstalter.
  • VerfGH Berlin, 27.04.2022 - VerfGH 106/20

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Auslagenentscheidung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.06.2023 - VerfGH 56 A/23
    In der Sache kritisiert sie jedoch, das Oberverwaltungsgericht habe ihre Ausführungen nicht hinreichend zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen, mithin ihren Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (vgl. Beschlüsse vom 14. Dezember 2022 - VerfGH 84/21 - Rn. 14 und vom 27. April 2022 - VerfGH 106/20 - Rn. 17; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 175/13

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen über Ausweisung;

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.06.2023 - VerfGH 56 A/23
    Aus Gründen der Subsidiarität müssen Beschwerdeführer, auch wenn oder soweit sie sich nicht ausdrücklich auf eine Verletzung des Art. 15 Abs. 1 VvB berufen, zur Vermeidung der Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde eine Anhörungsrüge oder den sonst gegen eine Verletzung des rechtlichen Gehörs gegebenen Rechtsbehelf ergreifen, falls den Umständen nach ein solcher Verstoß durch die Fachgerichte nahe liegt und zu erwarten wäre, dass vernünftige Verfahrensbeteiligte mit Rücksicht auf die geltend gemachte Beschwer bereits im fachgerichtlichen Verfahren einen entsprechenden Rechtsbehelf ergreifen würden (Beschluss vom 20. Juni 2014 - VerfGH 175/13, 175 A/13 - Rn. 24; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 -, juris Rn. 27 f.).
  • VerfGH Berlin, 14.12.2022 - VerfGH 84/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Reduzierung des Umgangs des

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.06.2023 - VerfGH 56 A/23
    In der Sache kritisiert sie jedoch, das Oberverwaltungsgericht habe ihre Ausführungen nicht hinreichend zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen, mithin ihren Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (vgl. Beschlüsse vom 14. Dezember 2022 - VerfGH 84/21 - Rn. 14 und vom 27. April 2022 - VerfGH 106/20 - Rn. 17; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 14.01.2010 - VerfGH 47/08

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde: Wegen Nichterhebung des Rechtsbehelfs der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.06.2023 - VerfGH 56 A/23
    Es ist auch nicht ersichtlich, dass der Antragstellerin die Erhebung der Anhörungsrüge ausnahmsweise unzumutbar war, etwa weil diese von vornherein aussichtslos war (vgl. Beschlüsse vom 23. Februar 2022 - VerfGH 149/20 - Rn. 10 und vom 14. Januar 2010 - VerfGH 47/08, 47 A/08 - Rn. 22 m. w. N.).
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